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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Drahtbüro.

(2) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie vom Drahtbüro ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.

(3) Rechte, die dem Drahtbüro nach den gesetzlichen Vorschriften über diese Geschäftsbedingungen hinaus zustehen, bleiben unberührt.

§2 Angebote, Nebenabreden

(1) Die Angebote des Drahtbüros sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.

(2) Enthält eine Auftragsbestätigung des Drahtbüros Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

(3) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§3 Auftragserteilung

(1) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Drahtbüro um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.

(3) Das Drahtbüro verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.

(4) Das Drahtbüro kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Das Drahtbüro ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.

(5) Das Drahtbüro kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Drahtbüros Aufträge erteilen. Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen.

§4 Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.

(2) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind vom Drahtbüro innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.

(3) Das Drahtbüro hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.

§5 Rücktritt vom Vertrag

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.

(2) Bei Verzug des Drahtbüros mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.

(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch das Ingenieurbüro unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das Drahtbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

(4) Ist das Drahtbüro zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Desweiteren findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die vom Drahtbüro erbrachten Leistungen zu honorieren.

§6 Honorar, Leistungsumfang

(1) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.

(2) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.

(3) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

§7 Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Drahtbüros.

§8 Geheimhaltung

(1) Das Drahtbüro ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.

(2) Das Drahtbüro ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist das Drahtbüro berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

§9 Schutz der Pläne

(1) Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl. des Drahtbüros sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Drahtbüros zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.

Das Ingenieurbüro ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) des Drahtbüros anzugeben.

§10 Rechtswahl, Gerichtsstand

(1) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Drahtbüro kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

(2) Gerichtsstand ist Herborn.

(3) Sollte eine Bestimmung in dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt...

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